70% der Bevölkerung in Deutschland lebt in Mehrfamilienhäusern. Potenziell geeignete Dachflächen auf Mehrfamilienhäuser lassen sich wirtschaftlich am besten nutzen, wenn der Strom direkt in der Immobilie verbraucht wird. Der Mieter partizipiert von der vor Ort produzierten erneuerbaren Energie und von den niedrigen Stromgestehungskosten. Der Vermieter erhöht die Wirtschaftlichkeit der Anlage, senkt die Amortisierungszeit und steigert den Wert der Immobilie.
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Was Mieterstrom ist: Selbst erzeugten Strom an die Mieter verkaufen
Der Verkauf des von der Sonne produzierten Stroms an die Mieter ist für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation.
Bei den Mieterstrommodellen geht es im Kern darum, Strom lokal zu erzeugen und diesen direkt im Gebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe durch den Mieter zu nutzen. Es wird dabei zwischen geförderten und nicht-geförderten Mieterstrom-Varianten unterschieden.
Welche Vorteile hat der Einsatz von Mieterstrom?
Durch Mieterstrom können Vermieter und Mieter gleichermaßen profitieren:
- Vorteile für den Eigentümer: Er kann mit einer Mieterstrom-Photovoltaik-Anlage den Wert seiner Immobilie steigern, die Nebenkosten senken und einen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten.
- Vorteile für den Mieter: Der Strompreis für den Mieterstrom liegt dauerhaft mindestens zehn Prozent unter dem Tarif des Grundversorgers.
Die wichtigsten Neuerungen des EEG 2023 betreffend Mieterstrommodell
Das EEG 2023 setzt auf einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien. Die wichtigsten Neuerungen dabei: Die Erhöhung der 100 Kilowatt-Grenze für den Mieterstromzuschlag auf 1 Megawatt, sowie der Wegfall der EEG Umlage.
Bedingungen für Mieterstrom
Welche Voraussetzungen gelten für die geförderte Mieterstrom-Variante?
Gefördert werden nur PV-Anlagen als Stromerzeugungsanlagen.
Energie muss an Letztverbraucher im Gebäude oder Quartier geliefert werden.
Bei Mischimmobilien müssen mindestens 40 % der Gebäudefläche zum Wohnen genutzt werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, die vollständige Strommenge (Mieterstrom + Reststrommenge) zur Verfügung zu stellen.
Welche Fördermöglichkeiten für Mieterstrom gibt es?
Mieterstromanlagen werden über den Mieterstromzuschlag gefördert. Die Höhe des Mieterstromzuschlags wurde im EEG 2023 neu festgelegt:
neue Anlagen bis 10 kW bei 2,67 ct/kWh,
neue Anlagen bis 40 kW bei 2,48 ct/kWh,
neue Anlagen bis 1 MW bei 1,67 ct/kWh.
Der Mieterstromzuschlag ist deutlich niedriger als die Einspeisevergütung, denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.
Welche weiteren nicht-geförderten Mieterstrom-Varianten existieren?
Neben der PV-Anlage können auch KWK-Anlagen oder BHKW-Anlagen als Stromerzeugungsanlage betrieben werden.
Die Preisgestaltung unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften.
Die Reststrommenge muss nicht durch den Mieterstrom-Anbieter geliefert werden.
Wichtige Infos zu Mieterstrom
Was ist bei dem Betreiben einer Mieterstrom-Anlage noch zu beachten?
Bei geförderten Mieterstrom-Anlagen ist die Reststrommenge durch den Mieterstromanbieter zu liefern.
Mieterstromzuschlag bei geförderten Mieterstrom-Anlagen wird nur auf die Strommenge gezahlt, die an Dritte geliefert wurde.
Es gilt grundsätzlich das Recht zur freien Wahl des Energieversorgers (diskriminierungsfreie Stromlieferantenwechsel). Entsprechend muss das System aufgebaut werden.
Welche Vorteile hat der Einsatz von Mieterstrom?
Vorteile für den Eigentümer: Er kann mit einer Mieterstrom-Photovoltaik-Anlage den Wert seiner Immobilie steigern, die Nebenkosten senken und einen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten.
Vorteile für den Mieter: Der Strompreis für den Mieterstrom liegt dauerhaft mindestens zehn Prozent unter dem Tarif des Grundversorgers.
Welche Möglichkeiten zum Betreiben einer Mieterstrom-Anlage existieren?
Enabling-Modell: In diesem Modell finanziert und betreibt der Eigentümer selbst die Stromerzeugungsanlagen.
Contracting-Modell: In diesem Modell finanziert und betreibt ein externer Dienstleister (ein sogenannter Contractor) die Stromerzeugungsanlage.
Tochterunternehmens-Modell: Ein Wohnungsunternehmen vermietet die Photovoltaik-Anlage an seine Tochtergesellschaft und erhält hierfür eine Vergütung. Das Tochterunternehmen betreibt die Photovoltaik-Anlage.
Mieterstrom Abrechnen
Die Abrechnung wird durch Lynus erstellt, das Inkasso erfolgt über den Anlagenbesitzer
Die Abrechnung für den verbrauchten Strom wird automatisch durch Lynus erstellt, der Mieter überweist den offenen Betrag direkt an den Anlagenbetreiber.
Die Abrechnung und das Inkasso erfolgen über Lynus
Die Abrechnung für den verbrauchten Strom wird automatisch durch Lynus erstellt, der Mieter überweist den offenen Betrag an Lynus. Lynus kümmert sich um Inkasso und die Kundenkommunikation. Der eingehende Betrag wird gesammelt und an den Anlagenbetreiber überwiesen.
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Diese Hard- & Software Komponenten liefert Lynus:
- Photovoltaik-Module
- String Wechselrichter
- Hybrid Wechselrichter
- Batteriespeicher
- Stromzähler MID konform
- Mieterstrom IBN Assistent
- Rechnungslegung
- Automatischer Versand der Rechnung (Mail)
- API Schnittstelle für Rechnungsversand
- Monitoring und Visualisierung der Stromverbräuche der Wohneinheiten


Technische Ausführung des Messschranks
Schaltschrank mit Zweischienen-System
1. Sammelschiene für Mieterstromteilnehmer (Messung durch Anlagenbetreiber)
2. Sammelschiene Marktteilnehmer (Messung und Abrechnung durch EVU)