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Mieterstrom: Energiewende im Mehrfamilienhaus

70% der Bevölkerung in Deutschland lebt in Mehrfamilienhäusern. Potenziell geeignete Dachflächen auf Mehrfamilienhäuser lassen sich wirtschaftlich am besten nutzen, wenn der Strom direkt in der Immobilie verbraucht wird. Der Mieter partizipiert von der vor Ort produzierten erneuerbaren Energie und von den niedrigen Stromgestehungskosten. Der Vermieter erhöht die Wirtschaftlichkeit der Anlage, senkt die Amortisierungszeit und steigert den Wert der Immobilie.

Was Mieterstrom ist: Selbst erzeugten Strom an die Mieter verkaufen

Der Verkauf des von der Sonne produzierten Stroms an die Mieter ist für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation.

Bei den Mieterstrommodellen geht es im Kern darum, Strom lokal zu erzeugen und diesen direkt im Gebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe durch den Mieter zu nutzen. Es wird dabei zwischen geförderten und nicht-geförderten Mieterstrom-Varianten unterschieden.

Welche Vorteile hat der Einsatz von Mieter­strom?

Durch Mieter­strom können Vermieter und Mieter glei­cher­maßen profi­tieren:

  • Vorteile für den Eigen­tümer: Er kann mit einer Mieter­strom-Photo­vol­taik-Anlage den Wert seiner Immo­bilie stei­gern, die Neben­kosten senken und einen Beitrag für die Ener­gie­wende und den Klima­schutz leisten.
  • Vorteile für den Mieter: Der Strom­preis für den Mieter­strom liegt dauer­haft mindes­tens zehn Prozent unter dem Tarif des Grund­ver­sor­gers.

Die wich­tigsten Neue­rungen des EEG 2023 betreffend Mieterstrommodell

Das EEG 2023 setzt auf einen starken Ausbau der erneu­er­baren Ener­gien. Die wich­tigsten Neue­rungen dabei: Die Erhö­hung der 100 Kilo­watt-Grenze für den Mieter­strom­zu­schlag auf 1 Mega­watt, sowie der Wegfall der EEG Umlage.

Bedingungen für Mieterstrom

Welche Voraus­set­zungen gelten für die geför­derte Mieter­strom-Vari­ante?

Geför­dert werden nur PV-Anlagen als Strom­er­zeu­gungs­an­lagen.

Energie muss an Letzt­ver­brau­cher im Gebäude oder Quar­tier gelie­fert werden.

Bei Misch­im­mo­bi­lien müssen mindes­tens 40 % der Gebäu­de­fläche zum Wohnen genutzt werden.

Der Betreiber ist verpflichtet, die voll­stän­dige Strom­menge (Mieter­strom + Rest­strom­menge) zur Verfü­gung zu stellen.

Welche Förder­mög­lich­keiten für Mieter­strom gibt es?

Mieter­strom­an­lagen werden über den Mieter­strom­zu­schlag geför­dert. Die Höhe des Mieter­strom­zu­schlags wurde im EEG 2023 neu fest­ge­legt:

neue Anlagen bis 10 kW bei 2,67 ct/kWh,

neue Anlagen bis 40 kW bei 2,48 ct/kWh,

neue Anlagen bis 1 MW bei 1,67 ct/kWh.

Der Mieter­strom­zu­schlag ist deut­lich nied­riger als die Einspei­se­ver­gü­tung, denn der Mieter­strom­an­bieter erhält nicht nur den Mieter­strom­zu­schlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieter­stroms.

Welche weiteren nicht-geför­derten Mieter­strom-Vari­anten exis­tieren?

Neben der PV-Anlage können auch KWK-Anlagen oder BHKW-Anlagen als Strom­er­zeu­gungs­an­lage betrieben werden.

Die Preis­ge­stal­tung unter­liegt keinen gesetz­li­chen Vorschriften.

Die Rest­strom­menge muss nicht durch den Mieter­strom-Anbieter gelie­fert werden.

Wichtige Infos zu Mieterstrom

Was ist bei dem Betreiben einer Mieter­strom-Anlage noch zu beachten?

Bei geför­derten Mieter­strom-Anlagen ist die Rest­strom­menge durch den Mieter­strom­an­bieter zu liefern.

Mieter­strom­zu­schlag bei geför­derten Mieter­strom-Anlagen wird nur auf die Strom­menge gezahlt, die an Dritte gelie­fert wurde.

Es gilt grund­sätz­lich das Recht zur freien Wahl des Ener­gie­ver­sor­gers (diskri­mi­nie­rungs­freie Strom­lie­fe­ran­ten­wechsel). Entsprechend muss das System aufgebaut werden.

Welche Vorteile hat der Einsatz von Mieter­strom?

Vorteile für den Eigen­tümer: Er kann mit einer Mieter­strom-Photo­vol­taik-Anlage den Wert seiner Immo­bilie stei­gern, die Neben­kosten senken und einen Beitrag für die Ener­gie­wende und den Klima­schutz leisten.

Vorteile für den Mieter: Der Strom­preis für den Mieter­strom liegt dauer­haft mindes­tens zehn Prozent unter dem Tarif des Grund­ver­sor­gers.

Welche Möglich­keiten zum Betreiben einer Mieter­strom-Anlage exis­tieren?

Enab­ling-Modell: In diesem Modell finan­ziert und betreibt der Eigen­tümer selbst die Strom­er­zeu­gungs­an­lagen.

Contrac­ting-Modell: In diesem Modell finan­ziert und betreibt ein externer Dienst­leister (ein soge­nannter Contractor) die Strom­er­zeu­gungs­an­lage.

Toch­ter­un­ter­neh­mens-Modell: Ein Wohnungs­un­ter­nehmen vermietet die Photo­vol­taik-Anlage an seine Toch­ter­ge­sell­schaft und erhält hierfür eine Vergü­tung. Das Toch­ter­un­ter­nehmen betreibt die Photo­vol­taik-Anlage.

Mieterstrom Abrechnen

Die Abrechnung wird durch Lynus erstellt, das Inkasso erfolgt über den Anlagenbesitzer

Die Abrechnung für den verbrauchten Strom wird automatisch durch Lynus erstellt, der Mieter überweist den offenen Betrag direkt an den Anlagenbetreiber.

Die Abrechnung und das Inkasso erfolgen über Lynus

Die Abrechnung für den verbrauchten Strom wird automatisch durch Lynus erstellt, der Mieter überweist den offenen Betrag an Lynus. Lynus kümmert sich um Inkasso und die Kundenkommunikation. Der eingehende Betrag wird gesammelt und an den Anlagenbetreiber überwiesen.

Diese Hard- & Software Komponenten liefert Lynus:

  • Photovoltaik-Module
  • String Wechselrichter
  • Hybrid Wechselrichter
  • Batteriespeicher
  • Stromzähler MID konform
  • Mieterstrom IBN Assistent
  • Rechnungslegung
  • Automatischer Versand der Rechnung (Mail)
  • API Schnittstelle für Rechnungsversand
  • Monitoring und Visualisierung der Stromverbräuche der Wohneinheiten

Technische Ausführung des Messschranks

Schaltschrank mit Zweischienen-System

1. Sammelschiene für Mieterstromteilnehmer (Messung durch Anlagenbetreiber)

2. Sammelschiene Marktteilnehmer (Messung und Abrechnung durch EVU)

Produkte für Ihr Mieterstrom-Projekt